
Herzlich willkommen beim
Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V.
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Seiten.
Kirchenmusik ist ein wichtiges Fundament des kulturellen und kirchlichen Lebens. Sie ist Evangelium, Seelsorge und Diakonie. Kirchenmusik baut Gemeinde auf und hält sie zusammen. Sie hat einen eigenständigen Verkündigungsauftrag und gehört damit zu den unverzichtbaren Grundaufgaben der Kirche.
Veränderungen im Vorstand
Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung wurden einige Vorstandsämter neu besetzt.
Kreiskantorin Daniela Grüning (bisher Schatzmeisterin) wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, in das Amt des Schatzmeisters folgt auf sie Kreiskantor Danny Sebastian Neumann, der bis dahin bereits als Beisitzer in der Vorstandsarbeit engagiert war.
Neu in die Verbandsleitung gewählt wurde als Beisitzerin Kreiskantorin Carla Braun (Bad Kreuznach). Wir freuen uns, dass sie uns in der Vorstandsarbeit künftig unterstützen wird und heißen sie herzlich willkommen.
Die vorgezogenen Vorstandswahlen waren erforderlich geworden, weil der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Kantor Thorsten Pech, nach über 48 Dienstjahren in den Ruhestand tritt und damit auch sein Amt im Vorstand zur Verfügung gestellt hat.
Thorsten Pech war seit 2011 im Vorstand engagiert, zunächst als Beisitzer und ab 2021 als stellvertretender Vorsitzender. Neben seinen vielfältigen künstlerischen Tätigkeiten hat er sich stets engagiert, kundig und konstruktiv in die Verbandsarbeit eingebracht und für die rheinische Kirchenmusik engagiert. Seine jahrzehntelange Erfahrung, sein kritisches Denken und seine Klarheit werden wird vermissen. Gleichwohl verstehen wir seinen Entschluss, sein Amt mit Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung zu stellen. Wir danken ihm für seinen Einsatz im Dienste der Kirchenmusik und wünschen ihm für den weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute.
Eine Übersicht über den gesamten Verbandsvorstand finden Sie hier.


AKTUELLES
Umsatzsteuerpflicht der Kirchen - Umsetzungstermin erneut verschoben
In seiner Sitzung vom 22.11.2024 hat der Bundesrat dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Die Umsatzsteuerpflicht für den Bereich der Kirchen gilt damit erst ab dem 01.01.2027. Weitere Informationen hier
Weitere News

Hinweise zur Mitgliederberatung
Mitglieder unseres Verbandes haben die Möglichkeit, Beratung in dienstlichen Angelegenheiten zu erhalten.
Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens von Anfragen und Beratungsbedarf bitten wir Sie, dabei einige Hinweise zu beachten.Weitere Informationen

Werden Sie Mitglied!
Der Verband für Kirchenmusik engagiert sich für die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Hierfür brauchen wir Ihre Unterstützung und Solidarität.
Wir freuen uns, wenn wir auch Sie als Mitglied begrüßen können!
Kirchenmusikrecht - Handbuch für den kirchenmusikalischen Dienst
Neben der musikalisch-fachlichen Qualifikation ist die Kenntnis über Rechte und Pflichten innerhalb eines Anstellungsverhältnisses sowie im Rahmen der Wahrnehmung von kirchenmusikalischen Vertretungsdiensten wichtig. Das Handbuch für den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche im Rheinland-Westfalen-Lippe gibt umfassend Antworten auf häufige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem kirchlichen Dienst und ist Ratgeber für den kirchenmusikalischen Alltag. Inzwischen ist die aktualisierte und erweiterte dritte Auflage des Handbuches erschienen. Ausführliche Informationen zur Veröffentlichung finden Sie hier. |
![]() |