A-Prüfung / Master
Bei entsprechenden künstlerischen Leistungen und nach einem Aufbaustudium von in der Regel 4 Semestern kann die A-Prüfung bzw. der "Master Kirchenmusik" abgelegt werden.
Diese Prüfung berechtigt zur Ausübung des Amtes an einer großen Kirchenmusikerstelle mit Bedeutung in der Region.