Befähigungsnachweis

Der Befähigungsnachweis (BFN) für den kirchenmusikalischen Dienst wird Personen zuerkannt, die die notwendigen elementaren kirchenmusikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen haben, und befähigt zur Tätigkeit als Kirchenmusiker/in im Nebenamt in der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Der Befähigungsnachweis kann in den Fächern Orgelspiel, Klavierspiel, Gitarrenspiel und Chorleitung sowie Posaunenchorleitung erlangt werden.

In der Ausbildung werden je nach Prüfungsziel Kenntnisse in den Bereichen Orgelliteratuspiel und Gottesdienstliches Orgelspiel, Orgelkunde, Musiktheorie (Grundlagen), Kirchenmusikgeschichte sowie Liturgik (Gottesdienstordnungen etc.) und Hymnologie (Gesangbuchkunde) vermittelt.

Der Befähigungsnachweis ist beim Kreiskantor des zuständigen Kirchenkreises schriftlich zu beantragen.

Grundlage der Vorbereitung auf die theoretischen Fächer des Befähigungsnachweises ist das Curriculum, das von der Evangelischen Kirche im Rheinland herausgegeben wurde.

Weitere Informationen erhalten sie hier.