
Aktuelles
Kopieren von Noten: Neues Lizenzangebot für Musikpädagogen
Die Sang- und Klanglosigkeit überwinden
In seinem 1. Neujahrsappell der Amateurmusik äußert sich der Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. mit wachsender Sorge zur Situation der musikalischen Laienkultur in Deutschland und fordert eine Perspektive zum kulturellen Wiedereinstieg. Die vollständige Veröffentlichung finden Sie hier.
Ab 01.01.2021: Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages
Ab 01.01.2021 Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Am 01.01.2021 tritt das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzgesetz) in Kraft.
Darin wird unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auf alle kirchlichen Arbeitsverhältnisse erstreckt.
Weitere Informationen hier.
Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte im Tarifgebiet RWL
In der Novembersitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (ARK-RWL) wurde beschlossen, dass Beschäftigte im Bereich des BAT-KF, eine Corona-Sonderzahlung erhalten.
Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt (neben anderen Bereichen) für
die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600,00 EUR
die Entgeltgruppen 9 bis 12: 400,00 EUR
die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 EUR
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis zu ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Corona-Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und wird mit der Gehaltszahlung für den Monat Dezember ausgezahlt.