Aktuelles
Gema-Onlineportal zur Meldung von Musiknutzungen ab 01. Januar 2024 verbindlich
Für kirchliche Veranstalter besteht bekanntlich eine vertragliche Meldepflicht für Konzerte. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Pauschalvertrag der Kirchen mit den Verwertungsgesellschaften.
Ab dem 01. Januar 2024 muss die Anmeldung von Veranstaltungen ausschließlich über das Onlineportal der Gema erfolgen. Weitere Informationen hier
Übernahme des Tarifergebnisses 2023 für den Bereich Rheinland-Westfalen-Lippe
In ihrer Sitzung am 31.05.2023 hat die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe beschlossen, dass die Mitarbeitenden, die unter den BAT-KF fallen, die gleichen Entgelterhöhungen erhalten, wie die Mitarbeitenden, die unter den TVöD-VKA fallen. Weitere Informationen hier
Energiesparen und Kirchenmusik: „Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit“
Kopieren von Noten: Neues Lizenzangebot für Musikpädagogen
Urheber und Nutzungsrechte ausübender Künstler bei medialen Angeboten der Kirchengemeinden
In Zeiten der Corona-Pandemie halten viele Kirchengemeinden verschiedene Online-Angebote über die einschlägigen Video-Plattformen und sozialen Netzwerke, aber auch über die Internetseiten der einzelnen Gemeinden vor. Dabei stellt sich die Frage nach den Urheberrechten der Mitwirkenden. Das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eines jeden an der Produktion Beteiligten ist zu grundsätzlich beachten. Der Verband für Kirchenmusik in der EKiR nimmt zu diesem Thema aus gegebenem Anlass Stellung. Weitere Informationen hier.
