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Urheber und Nutzungsrechte ausübender Künstler bei medialen Angeboten der Kirchengemeinden

In Zeiten der Corona-Pandemie halten viele Kirchengemeinden verschiedene Online-Angebote über die einschlägigen Video-Plattformen und sozialen Netzwerke, aber auch über die Internetseiten der einzelnen Gemeinden vor. Dabei stellt sich die Frage nach den Urheberrechten der Mitwirkenden. Das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eines jeden an der Produktion Be­teiligten ist zu grundsätzlich beachten. Der Verband für Kirchenmusik in der EKiR nimmt zu diesem Thema aus gegebenem Anlass Stellung. Weitere Informationen hier.