Aktuelles

Ab 01.01.2021: Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages

Zum 01. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400,00 EUR auf 3.000,00 EUR. Gerade für den Bereich der sogenannten "nebenamtlichen" Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker ist die Geltendmachung des Übungsleiterfreibetrages regelmäßig von Bedeutung, sodass die Erhöhung des Freibetrages eine spürbare Verbesserung mit sich bringen dürfte.

Urheber und Nutzungsrechte ausübender Künstler bei medialen Angeboten der Kirchengemeinden

In Zeiten der Corona-Pandemie halten viele Kirchengemeinden verschiedene Online-Angebote über die einschlägigen Video-Plattformen und sozialen Netzwerke, aber auch über die Internetseiten der einzelnen Gemeinden vor. Dabei stellt sich die Frage nach den Urheberrechten der Mitwirkenden. Das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eines jeden an der Produktion Be­teiligten ist zu grundsätzlich beachten. Der Verband für Kirchenmusik in der EKiR nimmt zu diesem Thema aus gegebenem Anlass Stellung. Weitere Informationen hier.